Jugendordnung der Motorsportjugend Baden-Württemberg
in der DMV Landesgruppe Baden-Württemberg e.V.
Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die gemäß §3 der Satzung der DMV Landesgruppe Baden-Württemberg e.V. (Stand vom 19.01.2019) Mitglied im DMV-BW sind, werden automatisch als Mitglied in der MSJ-BW geführt.
Organe der MSJ-BW sind:
Änderungen können nur von einer ordentlichen Jugendvollversammlung oder einer speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Jugendvollversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten und der Bestätigung durch die nächste Mitgliederversammlung des DMV-BW.